Die VR-Brille Oculus Rift ist noch nicht einmal marktreif, da steht schon fest, dass sie nicht in Deutschland verkauft werden darf. Grund für das Verkaufsverbot ist jedoch kein technischer Mangel, sondern ein Streit um den Namen.
Der Optikgeräte-Hersteller Oculus stellt seit 1932 Messbrillen her. Das Unternehmen fürchtet nun Verwechslungsgefahr des Herstellernamens und erwirkte deshalb eine Einstweilige Verfügung gegen Oculus VR. Seit 2013 geht die Oculus Optikgeräte GmbH außerdem gegen die Markenanmeldung im Deutschen Patent- und Markenamt vor. Etwaige Versuche einer außergerichtlichen Einigung zwischen den beiden Firmen scheiterten bisher. Bei Missachtung des Beschlusses droht Oculus VR ein sattes Ordnungsgeld in Höhe von 250000€.

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Ironischerweise wusste Oculus VR Gründer Palmer Luckey schon vor dem Firmenstart, dass bereits ein deutsches Unternehmen mit dem selben Namen existiert. Auf Grund des Standortes und des unterschiedlichen Geschäftsmodells hielt man diesbezügliche Probleme jedoch für unwahrscheinlich.
Quelle: Heise.de